Sie haben sich sicher schon gefragt, wie wird man eigentlich Mitglied beim VVG. Nun das ist ganz einfach: Wählen Sie zum Beispiel in unserem Formular die entsprechende Funktion, füllen Sie sorgfältig alle Adressfelder aus, und Klicken Sie auf "Senden". Damit erreichen Sie, daß der zuständige Mitarbeiter des VVG Ihre Daten bekommt und folgendes Formular bearbeitet, das dann an Sie umgehend retouniert wird.
Sehr geehrte/er*) Frau/Herr/Firma*) _______________ _____________1).
Sie haben am __.__1). dieses Jahres um __ Uhr __1), indem Sie die "Senden"-Funktion in jenem Formular, in welchem Sie zuvor "Ich will Mitglied werden" ausgewaehlt hatten, vorsätzlich aktiviert haben, entweder durch Anklicken mittels Maus oder Ausloesung per Entertaste, das Zuleiten Ihrer Daten an den Internetserver des VVG veranlasst und damit in kausalem Zusammenhang die Versendung einer E-Mail, deren Zieladresse mit einer POP-Mailbox des VVG, die mir zugaenglich ist, ident ist, bewirkt, deren Inhalt eindeutig so interpretiert werden muss, dass Sie die ordentliche Mtgliedschaft beim VVG anstreben.
Bescheid
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Wir, der VVG (im folgenden VVG genannt) bestaetigen hiemit Ihre Frau/Herr/Firma*) _______________ _____________1) (im folgenden Antragsteller genannt) vorlaeufige Anwartschaft auf provisorische Mitgliedschaft vorbehaltlich etwaiger Einsprueche, die seitens Dritter ab nun bis zur endgueltigen Anerkennung Ihrer Vollmitgliedschaft beim VVG eingebracht werden koennten. Damit beginnt das Neumitgliedeingliederungsverfahren (NmgEgv), das bis zur Ihrer vollstaendigen und hundertprozentigen Mitgliedwerdung andauert.
Hinweis:
Das NmgEgv endet mit der tatsaechlichen Mitgliedwerdung des Antragstellers, die
dann Eintritt, sobald der Antragsteller im Zentralcomputer des VVG datenmaessig
vollstaendig erfasst ist, was automatisch die Vollmitgliedschaft beim VVG
bewirkt. Die datenmaessig vollstaendige Erfassung tritt zu dem Zeitpunkt ein,
an dem mittels Tastendruck oder Mausklick die Mitgliederkartei hundertprozentig
und permanent auf dem Festplattenlaufwerk obigen Zentralcomputers gespeichert
wird. Der Eintritt der Vollmitgliedschaft bedeutet fuer den Antragsteller, dass
er damit als ordentliches Mitglied des VVG gilt.
Rechtsmittelbelehrung:
Sie koennen binnen 14 Tagen gegen diesen bescheidenen Bescheid Einspruch
erheben. Im Falle einer bezueglich Ihrer Mitgliedschaft negativ zu deutenden
Meinung Ihrerseits erlischt die Anwartschaft auf provisorische Mitgliedschaft
unmittelbar nach Eintreffen Ihrer Nachricht, spaetestens jedoch nach der
EDV-maessigen Verarbeitung derselben.
Linksmittelbelehrung:
Sie haben jederzeit das Recht, die Links
http://www.vvg.or.at oder
http://nonseum.at anzuklicken.
Hochachtungsvoll
VVG / Amt fuer Schriftverkehr / Mitgliederamt / Abt. fuer Neuzugaenge / Unterabt. EU / Sektion Oesterreich / Untersektion Niederoesterreich2)
(für den Schriftfuehrer)*) nichtzutreffendes Streichen
1) laut Antragsteller ausfuellen
2) ergibt sich auf Grund des Wohnortes des Antragstellers
Natürlich kann das potentielle Mitglied seinen Wunsch auch schriftlich oder mündlich kundtun, z.B. "Herst, Friedl, gib ma an Zoischein, i mecht a a Mitglied wern". Alle diese Möglichkeiten sind vollkommen gleichwertig, unterscheiden sich aber im ersten Absatz obigen Bescheides.
Ist nun die Mitgliedschaft eingetreten, d.h. die Mitgliedwerdung in Kraft getreten, unterscheidet das Amt für Schrifverkehr / Mitgliederamt folgende Arten der Mitglieder:
Ich hoffe, die Zusammenhänge damit ausreichend erklärt
zu haben
und verbleibe
Mit kollegialen Grüßen.

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Der Amtsleiter / Mitgliederamt / Abt. fuer Neuzugaenge
Herrnbaumgarten, 11. Dez 98
Dem Leiter des Amts für Schriftverkehr zur
Kenntnis gebracht
und von diesem befürwortet:
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